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Engagement für die Minijobzentrale: Pressemitteilung Familien
Mehr Freiräume für Familien: Von Minijobbern profitieren
Familie, Beruf und Haushalt unter einen Hut zu bringen, ist oft ein Kunststück. Den Alltagsstress entlasten kann eine Haushaltshilfe.Worauf Familien achten sollten, die eine Hilfe beschäftigen wollen und welche Vorteile ihre Anmeldung als Minijobber bringt, erklärt die Minijob-Zentrale.

„Eine Studie des Familienministeriums zeigt, dass der Mut zum Kind wächst. Gleichzeitig sind immer mehr Frauen berufstätig“, sagt die Zukunftsforscherin Corinna Langwieser. Hatten vor fast 15 Jahren rund 55 Prozent einen Job, sind es heute bereits über 66 Prozent. „Die freie Zeit für den Nachwuchs wird somit im Alltag knapper – vor allem, wenn neben zeitintensiven Aufgaben auch noch der Haushalt auf die Eltern wartet.“ Da wundert es nicht, dass Eltern heute verstärkt auf die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe setzen, die Freiräume und mehr Zeit für die Familie schafft. Wer sie als Minijobber im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale anmeldet, kann steuerliche Vorteile nutzen. „Für Haushaltshilfen auf 400-Euro-Basis, die als Minijobber gemeldet sind, zahlen Arbeitgeber nur geringe Abgaben in Höhe von 14,34 Prozent“, sagt Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale. „20 Prozent der Ausgaben, maximal 510 Euro im Jahr, können bei der Steuer geltend gemacht werden. Der Steuervorteil deckt meist die Mehrkosten ab oder überwiegt diese sogar. Mit der Anmeldung vermeidet der Arbeitgeber Bußgelder und sichert seine Hilfe automatisch gegen Unfälle ab.“

Unklarheiten von Beginn an ausräumen
Ein Minijobber, der sich um die Kinder kümmert und Aufgaben im Haushalt erledigt, gehört schon bald zur Familie. Damit sich alle Beteiligten wohlfühlen, ist es wichtig, klare Vereinbarungen zu treffen. „Ein Arbeitsvertrag, der grundsätzlich regelt, wie viel Zeit für welche Tätigkeit aufgebracht werden soll, kann Missverständnissen vorbeugen“, sagt Elke Wieczorek, stellvertretende Präsidentin des DHB Netzwerk Haushalt, Berufsverband der Haushaltsführenden. Ob eine Haushaltshilfe die Wohnung sauber hält oder sich um die Kinder kümmert, wirkt sich auch auf die steuerlichen Vorteile aus. „Handelt es sich vorrangig um eine Hilfe zur Betreuung der Kinder, können in der Regel sogar zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind, bei der Einkommenssteuerklärung geltend gemacht werden“, sagt der Leiter der Minijob-Zentrale.


Durch eine Anmeldung doppelt absichern
Eine nicht gewerblich tätige Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden, bringt noch weitere Vorteile mit sich – denn neben den Steuerersparnissen wird der Minijobber außerdem automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet. Sie springt ein, falls dem Arbeitnehmer im Haushalt etwas zustößt. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber vor finanziellen Ansprüchen abgesichert, sollten Behandlungs- oder Rehakosten anfallen.

Die Anmeldung einer Haushaltshilfe ist schnell erledigt: Einfach die Online-Ausfüllhilfe unter www.minijob-zentrale.de nutzen oder das einseitige Haushaltsscheck-Formular downloaden, ausfüllen, unterschreiben und an die Minijob-Zentrale senden. Arbeitgeber können das Formular auch telefonisch bei der Service-Hotline der Minijob-Zentrale (0355-2902 70799) anfordern. Sobald der Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale eingeht, übernimmt sie alles Weitere, berechnet unter anderem die Abgaben und bucht diese per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers ab.

Alle Vorteile auf einen Blick: Informationen für Journalisten
Welche Vorteile die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt hat und was Familien klären sollten, bevor sie einen Minijobber beschäftigen, zeigen das beiliegende Infoposter und der Minijob-Merkzettel. Weitere Informationen und Minijob-Merkzettel lassen sich per Antwortfax anfordern.

Über die Minijob-Zentrale
Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist der zentrale Ansprechpartner für geringfügige Beschäftigungen in Deutschland. Ihre Aufgabe ist die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens und die Beratung rund um die Minijobs.

Presseinformation der Minijob-Zentrale
Pressesprecherin: Susanne Heinrich
Tel.: 0234-304-82100
Fax: 0234-304-82060
presse@kbs.de

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